Kommasetzung: adverbiale Bestimmungen, auch ein Klassiker
Die österreichische Tageszeitung “Der Standard” sei hier stellvertretend für viele Publikationen genannt, die gröbere Probleme mit der Kommasetzung haben, heute z.B. gelesen auf Seite 6: Wegen den Bezeichnungen auf elektronischen Stimmzetteln der Uni Wien, könnte sogar die ganze Wahl wiederholt werden müssen.
Deshalb hier ein paar Worte zu einem weiteren Komma-Klassiker, nämlich den adverbialen Bestimmungen. Adverbiale Bestimmungen nennt man die vielen kleinen Zusatzinformationen im Satz, die etwas über Art und Weise, Ort, Zeitpunkt und Grund einer Handlung aussagen und mit “wie”, “wo”, “wann” und “warum” erfragt werden können. Da sie nicht nur aus einzelnen Wörtern, sondern auch aus ganzen Wortgruppen bestehen können, werden sie häufig mit Nebensätzen verwechselt. Das geschieht zum Beispiel besonders häufig bei Sätzen, die mit “nach” und “wegen” beginnen:
Nach endlosen Debatten, gaben die Vermittler schließlich erschöpft auf und verließen die Sitzung.
Hier darf KEIN Komma stehen – auch nicht im oben genannten Beispiel aus dem Standard. Korrekt wäre:
Wegen den Bezeichnungen auf elektronischen Stimmzetteln der Uni Wien könnte sogar die ganze Wahl wiederholt werden müssen.
(Standardsprachlich korrekt wäre hier der Genitiv “wegen der Bezeichnungen”, aber das ist ein anderes Thema und ein weites Feld.)
Sobald sich allerdings ein Verb nach der adverbialen Stimmung einschleicht, haben wir es mit einem Nebensatz zu tun und ein Komma muss her!
Also ohne Komma: Nach den Verhandlungen gingen sie essen.
Und mit Komma, da Verb im ersten Satzteil: Nachdem sie die Verhandlungen abgeschlossen hatten, gingen sie essen.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kommasetzung.
Ich habe mehrere Beispiele gesammelt, damit die Fragestellung deutlicher wird:
1) … so dass es ab einem gewissen Alter mit Wissenslücken, nämlich mit unzureichenden Kenntnissen in beiden Fächern,?? zu rechnen sei.
2) Das ist wichtig, weil es eine Form von Verbindlichkeit, eine “Blutsbrüderschaft”,?? stiftet.
3) … wobei dieser Streit nicht nur einer kurzen Meinungsverschiedenheit, etwa einem nichtigen Streit,?? geschuldet ist, sondern …
Meine Frage ist nun, ob die Kommas hinter denen ich Fragezeichen gesetzt habe, auch dort hinkommen? Es handelt sich m. E. jedes Mal um eine nähere Bestimmung/Erklärung, also sollte es in Klammern eingeschlossen werden. Aber dadurch dass das Prädikat nach dem Komma solitär dasteht, liest es sich für mich seltsam…
Gibt es eine klare Regel für oder gegen ein Komma in diesem Fall?
Vielen Dank! Petra
Hallo Petra,
das sind alles klare Fälle: Es handelt sich bei 1 und 3 um nachgestellte Erläuterungen, die immer vorne und, wenn der Satz danach weitergeht, auch danach ein Komma verlangen. Bei Satz 2 haben wir es mit einer Apposition zu tun und auch da muss jeweils ein Komma davor und eines danach stehen, wenn der Satz weitergeht.
Kurzum: Überall dort, wo in deinen Beispielen ein Fragezeichen steht, muss ein Komma gesetzt werden.
Schöne Grüße
Dagmar
Vielen Dank! Petra.
Liebe Frau Jenner,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre stets hilfreichen, ausführlichen und logischen Tipps und Hinweise!
Ich habe derzeit ein Kommaproblem, zu dem ich hier im Forum noch keinen passenden threat gefunden habe (bitte korrigieren Sie mich, wenn es ihn doch schon gibt):
Es geht um Sätze, die durch “und” bzw. “oder” verbunden sind, aber davor einen Einschub aufweisen. Wann genau wird ein Einschub vor einem “und” bzw. “oder” mit einem Komma abgetrennt und wann nicht? Hängt das damit zusammen, ob der Satz nach dem “und”/”oder” ein Haupt- oder Nebensatz ist? Oder ist es grundsätzlich fakultativ?
Bei Recherchieren habe ich folgende Erklärungssätze gefunden:
“Ich träume von einem fliegenden Teppich, der auf mich wartet (,) und von meinem Lehrer, der mich hier herausholt.” Hier sei das in Klammern gesetzte Komma fakultativ – wieso?
“Der Luxus, zu wissen was man will, und der Weg (,) es auch zu bekommen.” Hier muss offenbar das Komma nach “will” stehen, dafür ist das Komma nach “Weg” fakultativ. Aber wenn das so ist, müsste doch das Komma nach “Luxus” auch fakultativ sein und entsprechend das Komma nach “will” nicht obligatorisch…? Oder greifen hier zwei unterschiedliche Infinitivgruppenregelungen?
Ich finde die Einschubregel sehr verwirrend und hoffe, Sie können mir helfen. Schon jetzt vielen herzlichen Dank!
Hallo Josefine,
zu deiner ersten Frage (es lohnt sich immer, vor der Formulierung einer Frage die entsprechende Kategorie rechts oben, in diesem Fall die Kommasetzung, zu durchforsten):
http://www.neue-rechtschreibung.net/2010/10/13/kommas-aufzahlung-mit-nebensatz/
Zu deiner zweiten Frage sieh dir doch vorerst mal diese Beiträge an:
http://www.neue-rechtschreibung.net/2010/01/13/komma-bei-infinitiv-mit-zu/
http://www.neue-rechtschreibung.net/2009/08/20/komma-bei-infinitivgruppen/
Schöne Grüße
Dagmar