Wenn sich zwei Verben zusammentun

Heute widmen wir uns wieder einmal einem grundlegenden Thema, und zwar der allseits beliebten Getrennt- und Zusammenschreibung (da in den meisten Fällen entweder getrennt oder eben zusammengeschrieben wird, sollte sie eigentlich Getrennt- oder Zusammenschreibung heißen, aber das nur am Rande).

Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung gilt es, auf die Wortart zu achten. Es hat also keinen Sinn, sich wahllos die korrekte Schreibweise beliebiger Wörter einzuprägen. Vielmehr ist es wichtig, die Verbindungen als aus dieser oder jener Wortart bestehend identifizieren zu können und dazu die passende Regel parat zu haben.

Heute sehen wir uns mal an, was passiert, wenn sich zwei Verben zusammentun. Verben werden gerne auch Zeitwörter genannt. Dazu gehören also Wörter wie schreiben, trinken, lachen, laufen, lesen usw.

Die Regel hier ist dankenswerterweise sehr einfach: Kommen zwei Verben im Infinitiv (also in der Nennform, das heißt nicht konjugiert) zusammen, muss  getrennt geschrieben werden. Beispiele, analog zu oben: schreiben lernen, trinken gehen etc.

Ebenso verhält es sich etwa bei den folgenden Verbindungen: flöten gehen, schätzen lernen, spazieren gehen usw.

Die oben genannte Regel gilt auch bei zusammengesetzten Verbformen. Also etwa:
Ich habe die französische Literatur allmählich schätzen gelernt.

Wird eine getrennt zu schreibende Verbindung wiederum in Partizipform (hier Partizip I) als Attribut verwendet, können wir zwischen der Getrennt- und Zusammenschreibung wählen:

Der spazieren gehende Mann grüßte freundlich.
Der spazierengehende Mann grüßte freundlich.

Wer diese Info im Kopf hat, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wer’s genauer wissen will, kann gerne weiterlesen.

Bei der Verbindung aus Verb und Verb fällt auf, dass sehr häufig bleiben oder lassen an zweiter Stelle steht. In diesen Fällen ist auch die Zusammenschreibung erlaubt, aber nur dann, wenn die Verbindung im übertragenen Sinn verwendet wird:

Sie können das Kind dort sitzen lassen. (wörtliche Bedeutung; nur Getrenntschreibung erlaubt)
Sie möchte ihren Mann sitzenlassen. (übertragene Bedeutung; auch Zusammenschreibung erlaubt)

Ausführungen zur sehr häufig auftretenden Frage kennen lernen vs. kennenlernen gibt es im kommenden Beitrag.

7 Responses to Wenn sich zwei Verben zusammentun

  1. Karin sagt:

    Wirklich gut, vielen Dank für die Erleuchtung! Freue mich auf die Fortsetzung.

  2. Abraxas Rabe sagt:

    Immer wieder gut – Danke

  3. Knorpel sagt:

    Hallo Dagmar, ist das neu? Ich kenne es noch aus der “alten” Regelung der Rechtschreibung, aber die Neuregelung hat doch den Bezug auf Bedeutungsunterschiede bedauerlicherweise abgeschafft.

  4. Hallo Knorpel,

    wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das ein Bereich, der hin- und hergegangen ist. Ursprünglich sollte etwa nur “sitzen bleiben” möglich sein, wodurch die Unterscheidung zwischen der wörtlichen und der übertragenen Bedeutung (eine Klasse wiederholen) verloren gegangen wäre. Das wurde korrigiert, wobei die Zusammenschreibung bei der übertragenen Bedeutung nicht zwingend ist.

  5. Chris sagt:

    Die wesentliche Frage, die sich mir bei den Beispielfällen stellt:

    Ich habe schreiben gelernt. = Ich habe das Schreiben gelernt.

    Daher müsste ich “schreiben” im Falle der Trennung als Substantiv betrachten.

    Das geht aber nicht in allen Fällen:
    Ich habe ihn schätzen gelernt. Akkusativ-Objekt ist durch “ihn” schon besetzt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das die Überlegung bei der “alten” Zusammenschreib-Regel war. Dieser Substantivierung bin ich enthoben, wenn ich das Wort zusammenschreibe und daher automatisch klein.

  6. [...] erinnern uns: Die Verbindung aus zwei Verben wird stets zusammengeschrieben, wie ich etwa hier ausgeführt habe. Beispiele: spazieren gehen, schreiben lernen, lieben lernen etc. Wenn allerdings [...]

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